Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG)
- Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG)
Das am 1.8.1997 in Kraft getretene IuKDG (BGBl I 1870) enthält ebenso wie der ⇡ Mediendienste-Staatsvertrag Rahmenregelungen für Multimediadienste. Ziel des IuKDG ist es, im Rahmen der Bundeskompetenzen eine verlässliche Grundlage für die Gestaltung der sich dynamisch entwickelnden Angebote im Bereich der Informations- und Kommunikationsdienste zu bieten und einen Ausgleich zwischen freiem Wettbewerb, berechtigten Nutzerinteressen und öffentlichen Ordnungsinteressen herbeizuführen. Im Unterschied zum ⇡ Telekommunikationsgesetz, das sich auf den technischen Vorgang der Telekommunikation bezieht, ist das vom IuKDG geregelte Recht der Telekommunikation und Mediendienste auf die Inhalte und Nutzungsformen bezogen. Das als Artikelgesetz beschlossene IuKDG beinhaltet v.a. folgende Regelungen: Das ⇡ Teledienstegesetz (TDG), das ⇡ Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und das ⇡ Signaturgesetz (SigG).
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz — Das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations und Kommunikationsdienste (kurz Informations und Kommunikationsdienste Gesetz IuKDG) war ein Artikelgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das am 22. Juli 1997 verabschiedet wurde und … Deutsch Wikipedia
Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz — [Abk. IuKDG], inoffizielle Bezeichnung Multimediagesetz, 1998 in Kraft getretenes Bundesgesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations und Kommunikationsdienste … Universal-Lexikon
Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste — Das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations und Kommunikationsdienste, kurz Informations und Kommunikationsdienste Gesetz IuKDG, ist ein deutsches Gesetz für den Bereich von Information und Kommunikation. Vom Deutschen… … Deutsch Wikipedia
IUKDG — Das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations und Kommunikationsdienste, kurz Informations und Kommunikationsdienste Gesetz IuKDG, ist ein deutsches Gesetz für den Bereich von Information und Kommunikation. Vom Deutschen… … Deutsch Wikipedia
IuKDG — Das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations und Kommunikationsdienste, kurz Informations und Kommunikationsdienste Gesetz IuKDG, ist ein deutsches Gesetz für den Bereich von Information und Kommunikation. Vom Deutschen… … Deutsch Wikipedia
Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen — Das Signaturgesetz (Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, kurz SigG oder SigG 2001) vom 16. Mai 2001 hat den Zweck, Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen zu schaffen. Es löste das Signaturgesetz vom 22. Juli 1997 ab … Deutsch Wikipedia
Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A … Deutsch Wikipedia
Anbieterkennung — Unter Impressumspflicht versteht man im allgemeinen die Pflicht, in Printmedien und in Online Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Für Veröffentlichungen im World Wide Web… … Deutsch Wikipedia
Impressumpflicht — Unter Impressumspflicht versteht man im allgemeinen die Pflicht, in Printmedien und in Online Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Für Veröffentlichungen im World Wide Web… … Deutsch Wikipedia
Datenbankrecht — Ein Datenbankwerk ist der Gegenstand des Urheberrechts an Datenbanken. Inhaltsverzeichnis 1 Datenbankurheberrecht in internationalen Verträgen 2 Europa 3 Deutschland 4 Österreich 5 … Deutsch Wikipedia