Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG)

Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG)
Das am 1.8.1997 in Kraft getretene IuKDG (BGBl I 1870) enthält ebenso wie der  Mediendienste-Staatsvertrag Rahmenregelungen für Multimediadienste. Ziel des IuKDG ist es, im Rahmen der Bundeskompetenzen eine verlässliche Grundlage für die Gestaltung der sich dynamisch entwickelnden Angebote im Bereich der Informations- und Kommunikationsdienste zu bieten und einen Ausgleich zwischen freiem Wettbewerb, berechtigten Nutzerinteressen und öffentlichen Ordnungsinteressen herbeizuführen. Im Unterschied zum  Telekommunikationsgesetz, das sich auf den technischen Vorgang der Telekommunikation bezieht, ist das vom IuKDG geregelte Recht der Telekommunikation und Mediendienste auf die Inhalte und Nutzungsformen bezogen. Das als Artikelgesetz beschlossene IuKDG beinhaltet v.a. folgende Regelungen: Das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und das Signaturgesetz (SigG).

Lexikon der Economics. 2013.

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